Sicherungsmaßnahme
Rin Bau GmbH
Wiesbaden
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Rin Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.03.2026, Aktenzeichen 10 IN 74/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 74/26
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 32473
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Bauunternehmung zur Ausführung von sämtlichen Arbeiten im Bereich Hoch- und Tiefbau, sowie zur Erstellung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten auf eigenen oder fremden Grundstücken, die Durchführung von Umbauten und Altbausanierungen aller Art, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle sonstigen Haupt- und Nebenarbeiten im Bereich einer Bauunternehmung, jed …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
10 IN 74/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rin Bau GmbH, Mainzer Straße 97, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 32473), vertr. d.: Gheorghe Corban, Niedergasse 4, 55437 Appenheim, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 10.03.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.03.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.03.2026