Insolvenzbekanntmachung
City Fonds 9 G. Wolf GmbH & Co. Immobilien Anlage KG
Wiesbaden
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur City Fonds 9 G. Wolf GmbH & Co. Immobilien Anlage KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 625/10.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 625/10
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRA 9153
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 625/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Fonds 9 G. Wolf GmbH & Co. Immobilien Anlage KG, Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 9153), vertr. d.: 1. Ralf Hildebrandt i. I. als ehem. Insolvenzverwalter der Secur Verwaltungs GmbH (AG Wiesbaden HRB 22967), (Insolvenzverwalter), vertr. d.: 1.1. Alexander Brands, c/o Rechtsanwälte Seehaus | Brands, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez, (Insolvenzverwalter), 2. Harald Dangel, zuletzt Wilhelmstraße 7, 65185 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 52.183,83 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.10.2026
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 52.183,83 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.10.2026