Insolvenzbekanntmachung
Rhein Power GmbH
Ludwigshafen am Rhein
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Rhein Power GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2025, Aktenzeichen 3 f IN 16/22 Lu.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 16/22 Lu
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65992
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 25.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marc Schmidt-Thieme
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Arbeitnehmerüberlassung.
Veröffentlichungstext
3 f IN 16/22 Lu
19.11.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rhein Power GmbH, Berthold-Schwarz-Straße 26, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65992),
vertreten durch:
1. Samir Amri, als GF der Rhein Power GmbH, Riedsaumstr. 14, 67063 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Main Legal Tax, Kubik Schaffner PartG mbB, Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstr. 2, 68219 Mannheim
wird für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 75 InsO) das mündliche Verfahren angeordnet.
Das weitere Verfahren wird unverändert schriftlich durchgeführt.
Es wird auf Antrag des Insolvenzverwalters
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 13.01.2026, 10:00 Uhr, Saal III im Amtsgerichtsgebäude.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die beabsichtigte besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) gemäß Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 18.11.2025.
Beantragt wird die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleichsabschluss gemäß Schriftsatz vom 18.11.2025, der den Rechtstreit vor dem LG Frankenthal (Pfalz)- AZ: 8 O 186/23 - gegenüber dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Samir Amri, beenden soll..
Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder eines Gläubigerausschusses und die Schuldnerin berechtigt.
Hinweis: Die Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter beantragte die Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu der vorgenannten Rechtshandlung.
Dem Antrag ist nach § 75 Abs. 1 InsO zu entsprechen.
Rechtspflegerin
19.11.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rhein Power GmbH, Berthold-Schwarz-Straße 26, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65992),
vertreten durch:
1. Samir Amri, als GF der Rhein Power GmbH, Riedsaumstr. 14, 67063 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Main Legal Tax, Kubik Schaffner PartG mbB, Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstr. 2, 68219 Mannheim
wird für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung (§ 75 InsO) das mündliche Verfahren angeordnet.
Das weitere Verfahren wird unverändert schriftlich durchgeführt.
Es wird auf Antrag des Insolvenzverwalters
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 13.01.2026, 10:00 Uhr, Saal III im Amtsgerichtsgebäude.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die beabsichtigte besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) gemäß Schriftsatz des Insolvenzverwalters vom 18.11.2025.
Beantragt wird die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleichsabschluss gemäß Schriftsatz vom 18.11.2025, der den Rechtstreit vor dem LG Frankenthal (Pfalz)- AZ: 8 O 186/23 - gegenüber dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Samir Amri, beenden soll..
Zur Teilnahme an der Versammlung sind alle absonderungsberechtigten Gläubiger, alle Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter, die Mitglieder eines Gläubigerausschusses und die Schuldnerin berechtigt.
Hinweis: Die Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter beantragte die Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu der vorgenannten Rechtshandlung.
Dem Antrag ist nach § 75 Abs. 1 InsO zu entsprechen.
Rechtspflegerin