Insolvenzbekanntmachung

RH Maschinenbau und Automation GmbH & Co. KG

Oberndorf

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur RH Maschinenbau und Automation GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2024, Aktenzeichen 12 IN 82/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 82/24
Registerbezug
Tostedt, HRA 203020
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.12.2024
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

12 IN 82/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RH Maschinenbau und Automation GmbH & Co. KG, Deepspecken 6, 21787 Oberndorf, vertr. d. d. pers. haft. Gesellschafterin: RH Maschinenbau und Automation Beteiligungs-GmbH, d. vertr. d. d. Geschäftsführerin Angelina Heuberg (AG Tostedt, HRA 203020), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 16.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung der Werkzeuge und der Fahrzeuge der Schuldnerin an Herrn Ralph Heuberg, als Inhaber der aus dem Verfahren 12 IN 84/24 freigegebenen selbständigen Tätigkeit.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 05.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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