Sicherungsmaßnahme
RFIDsolutions GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur RFIDsolutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2025, Aktenzeichen 20 IN 40/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 20 IN 40/25
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 18478
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Konstantin Handschumacher
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 40/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18478 eingetragenen RFIDsolutions GmbH, Stiegerfeldstraße 20, 41065 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hoch, Stiegerfeldstraße 20, 41065 Mönchengladbach,
ist am 07.07.2025, um 07:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Konstantin Handschumacher, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
20 IN 40/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18478 eingetragenen RFIDsolutions GmbH, Stiegerfeldstraße 20, 41065 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Hoch, Stiegerfeldstraße 20, 41065 Mönchengladbach,
ist am 07.07.2025, um 07:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Konstantin Handschumacher, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
20 IN 40/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.07.2025