Masseunzulänglichkeit
RFI Investment GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur RFI Investment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2023, Aktenzeichen 401 IN 1291/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1291/23
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31560
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 08.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1291/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Investment GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31560
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.12.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefax: 0341 31980110, Telefon geschäftlich: 0341 31980100
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 401 IN 1291/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Investment GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31560
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.12.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefax: 0341 31980110, Telefon geschäftlich: 0341 31980100
schriftlich geltend zu machen.