Insolvenzbekanntmachung
RFI Investment GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur RFI Investment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 401 IN 1291/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1291/23
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31560
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1291/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Investment GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31560
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Annahme des Vergleichs zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin nebst Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, §§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 3 InsO, beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf:
Mittwoch, 21.10.2026, 09:40 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 401 IN 1291/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Investment GmbH, Gießerstraße 12, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31560
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Richter
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Annahme des Vergleichs zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin nebst Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, §§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 3 InsO, beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf:
Mittwoch, 21.10.2026, 09:40 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.