Eröffnung des Verfahrens

Restau D.S.B. GmbH Fachbetrieb für Baudenkmalpflege

Großenlüder

Das Amtsgericht Fulda hat über das Vermögen der Restau D.S.B. GmbH Fachbetrieb für Baudenkmalpflege das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 29.05.2020, Aktenzeichen 91 IN 69/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
91 IN 69/19
Registerbezug
Fulda, HRB 6780
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
29.05.2020
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 91 IN 69/19 Am 08.08.2019 um 12:35 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Restau D.S.B. GmbH
Fachbetrieb für Baudenkmalpflege, Am Stempel 4, 36137 Großenlüder (AG Fulda,
HRB 6780), vertr. d.: Konrad Dehler, (Geschäftsführer),. Mit Beschluss vom
28.05.2020 ist der bisherige Insolvenzverwalter aus wichtigem Grund aus dem Amt
entlassen worden und Rechtsanwalt Carsten Lenz, Kanzlei Scheurmann, Schraad &
Partner, Dudenstr. 14, 36251 Bad Hersfeld, Tel.: 0 66 21 / 50 78 22, Fax: 0 66
21 / 50 78 44, E-Mail: inso@scheurmann-schraad.de neu zum Insolvenzverwalter
bestellt worden.

Rechtsmittelbelehrung

Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann
sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda,
Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei
dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 28.05.2020.

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme