Forderungsprüfung

René Berlin Handwerkerzentrale - Bauunternehmen GmbH

Torgelow

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur René Berlin Handwerkerzentrale - Bauunternehmen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 701 IN 629/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 629/22
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 21272
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Fachhandel im Bereich Elektroteile, Heizung- und Sanitärbedarf sowie Fliesen sowie die Ausführung von Bauleistungen aller Art
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

701 IN 629/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

René Berlin Handwerkerzentrale - Bauunternehmen GmbH, Espelkamper Straße 7, 17358 Torgelow, vertreten durch den Geschäftsführer René Berlin
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 21272
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Petra Müller, Hauptstraße 34, 17358 Torgelow, Gz.: ohne

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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