Insolvenzbekanntmachung
Renaissance Projektierungs GmbH
Landau
Das Amtsgericht Landshut hat zur Renaissance Projektierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2025, Aktenzeichen IN 195/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 195/22
- Registerbezug
- Landshut, HRB 4927
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 195/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renaissance Projektierungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schauer Sebastian, St.-Martin-Straße 47, 94405 Landau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu
1. Klage gegen den Mitgesellschafter Michael Denk auf Zahlung von insgesamt 6.250,00 EUR (offener hälftiger eigener Geschäftsanteil über 250,00 EUR sowie offener hälftiger Geschäftsanteil des Sebastian Schauer, übergegangen auf den Beklagten durch Kaduzierung).
2. Vergleichsschluss mit Frau Theresa Schauer bzgl. Zahlung eines einmaligen sofort fälligen Betrags von weiteren 2.000,00 EUR.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renaissance Projektierungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schauer Sebastian, St.-Martin-Straße 47, 94405 Landau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu
1. Klage gegen den Mitgesellschafter Michael Denk auf Zahlung von insgesamt 6.250,00 EUR (offener hälftiger eigener Geschäftsanteil über 250,00 EUR sowie offener hälftiger Geschäftsanteil des Sebastian Schauer, übergegangen auf den Beklagten durch Kaduzierung).
2. Vergleichsschluss mit Frau Theresa Schauer bzgl. Zahlung eines einmaligen sofort fälligen Betrags von weiteren 2.000,00 EUR.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 23.09.2025