Forderungsprüfung
Renaissance Projektierungs GmbH
Landau
Das Amtsgericht Landshut hat zur Renaissance Projektierungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen IN 195/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 195/22
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 4927
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 195/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renaissance Projektierungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schauer Sebastian, St.-Martin-Straße 47, 94405 Landau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renaissance Projektierungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Schauer Sebastian, St.-Martin-Straße 47, 94405 Landau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 4927
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.04.2026