Vergütungsfestsetzung

Rempke Haustechnik GmbH

Zum Bahnhof 2, 15712 Königs Wusterhausen

Das Amtsgericht Cottbus hat zur Rempke Haustechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 179/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 179/19
Registerbezug
Cottbus, HRB 13866
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Planung, die Errichtung, die Betreibung und die Reparatur von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Gas- und Klimaanlagen sowie der Solartechnik und den damit verbundenen Wartungsarbeiten, weiter die Rohr- und Kanalreinigung von abwassertechnischen Anlagen sowie deren Errichtung.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rempken Haustechnik GmbH, Zum Bahnhof 2, 15712 Königs Wusterhausen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 24967,65 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keineVergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 1. Oktober 2026, 63 IN 179/19

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten