Forderungsprüfung
Rempke Haustechnik GmbH
Zum Bahnhof 2, 15712 Königs Wusterhausen
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Rempke Haustechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2022, Aktenzeichen 63 IN 179/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 179/19
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13866
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 08.04.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Planung, die Errichtung, die Betreibung und die Reparatur von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Gas- und Klimaanlagen sowie der Solartechnik und den damit verbundenen Wartungsarbeiten, weiter die Rohr- und Kanalreinigung von abwassertechnischen Anlagen sowie deren Errichtung.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rempke Haustechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13866 CB), Geschäftszweig: Plan und, Errichtung, Betreibung, Reparatur usw., Zum Bahnhof 2, 15712 Königs Wusterhausen, eingetragener Sitz: Zum Bahnhof 2, 15712 Königs Wusterhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Alscher ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 29. April 2022, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 1. April 2022, Az.: 63 IN 179/19
AG Cottbus, den 1. April 2022, Az.: 63 IN 179/19