Sicherungsmaßnahme
Remany GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Remany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 506 IN 53/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 506 IN 53/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 31904
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 53/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31904 eingetragenen Remany GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 154 A, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Sita, Selmaweg 3, 42117 Wuppertal und Frau Sophie Jersch, Simonsstr. 39, 42117 Wuppertal
ist am 05.05.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 53/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31904 eingetragenen Remany GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 154 A, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Sita, Selmaweg 3, 42117 Wuppertal und Frau Sophie Jersch, Simonsstr. 39, 42117 Wuppertal
ist am 05.05.2026, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 53/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.05.2026