Insolvenzbekanntmachung

Remany GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Remany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 506 IN 53/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 53/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 31904
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 53/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31904 eingetragenen Remany GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 154 A, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dennis Sita, Selmaweg 3, 42117 Wuppertal und Frau Sophie Jersch, Simonsstr. 39, 42117 Wuppertal

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.

II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungnzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

der Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs an einen Erwerber oder eine Person, die an seinem Kapital zu mindestens einem Fünftel beteiligt ist (d.h. eine der Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO ist), § 162 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO,

bestimmt auf

Mittwoch, 14.10.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
506 IN 53/25
Amtsgericht Wuppertal, 01.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme