Forderungsprüfung
Reisecenter Lechhausen GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Reisecenter Lechhausen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 1017/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 1017/24
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 18402
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Reisebüros.
Veröffentlichungstext
2 IN 1017/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reisecenter Lechhausen GmbH, Neuburger Straße 53, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Armalis Udrius
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18402
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reisecenter Lechhausen GmbH, Neuburger Straße 53, 86167 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Armalis Udrius
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18402
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.10.2026