Forderungsprüfung
Gourmet Palast Augsburg GmbH
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Gourmet Palast Augsburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 128/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 5 IN 128/22
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 32213
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
5 IN 128/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmet Palast Augsburg GmbH, Viktoriastraße 3, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Zhou Kaikai
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 32213
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmet Palast Augsburg GmbH, Viktoriastraße 3, 86150 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Zhou Kaikai
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 32213
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.10.2026