Forderungsprüfung
REI Real Estate Investment GmbH
Rotenburg/Wümme
Das Amtsgericht Walsrode hat zur REI Real Estate Investment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 11 IN 73/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 73/17
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 206099
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 35.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist - der An- und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung sowie die Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung; - die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird die Teilnahme der Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 Abs. 1 InsO) am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2026 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zu bezeichnen.
Zur Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Datum (Eingang beim Insolvenzgericht) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Wird gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2026 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zu bezeichnen.
Zur Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Datum (Eingang beim Insolvenzgericht) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Wird gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026