Eröffnung des Verfahrens

Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG

Südbrookmerland

Das Amtsgericht Aurich hat über das Vermögen der Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 16.09.2020, Aktenzeichen 9 IN 91/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 91/20
Registerbezug
Aurich, HRA 202040
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.09.2020
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

9 IN 91/20: Über das Vermögen der Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG,
Gewerbestraße 19, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRA 202040), vertr. d.: 1.
Rehnen Georgsheil Verwaltungs-GmbH, Gewerbestraße 19, 26624 Südbrookmerland,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Hermann Rehnen
(Geschäftsführer), ist am 10.09.2020 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb 3, D 28195
Bremen, Tel.: 0421/33061-0, Fax: 0421/33061-10.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.11.2020, 08:00 Uhr, Saal 108,
Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 15.10.2020 )
und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 04.11.2020, 08:00 Uhr, Saal
108, Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich ), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Aurich, 15.09.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens