Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG
Südbrookmerland
Das Amtsgericht Aurich hat zur Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 91/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 91/20
- Registerbezug
- Aurich, HRA 202040
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 91/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rehnen Georgsheil GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 19, 26624 Südbrookmerland (AG Aurich, HRA 202040), vertr. d.: 1. Rehnen Georgsheil Verwaltungs-GmbH, Gewerbestraße 19, 26624 Südbrookmerland, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinz Hermann Rehnen, Im Grund 1, 31547 Rehburg-Loccum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Aurich, 13.09.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Aurich, 13.09.2026