Sicherungsmaßnahme

Rehbach GmbH

Bergisch Gladbach

Das Amtsgericht Köln hat zur Rehbach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2024, Aktenzeichen 70j IN 245/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 245/24
Registerbezug
Köln, HRB 46050
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
22.11.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Magdalena Konschalla
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Metallhandel, der Altwaren- und der Schrotthandel sowie der Containerdienst.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 245/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 46050 eingetragenen Rehbach GmbH, Buchholzstr. 89 - 93, Gebäude 2, 51469 Bergisch Gladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Rehbach-Multari, Buchholzstr. 89 - 93, Gebäude 2, 51469 Bergisch Gladbach

Geschäftszweig: der Metallhandel, der Altwaren- und der Schrotthandel sowie der Containerdienst.

ist am 22.11.2024, um 11:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70j IN 245/24
Amtsgericht Köln, 22.11.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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