Aufhebung des Verfahrens
RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH
Steinheim
Das Amtsgericht Paderborn hat zur RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 57/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 57/22
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 4888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael Schütte
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 57/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 4888 eingetragenen RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH, Schiederstr. 94, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Rüdiger Zimmermann, Deppenhöfen 4, 34439 Willebadessen
Insolvenzverwalter: Michael Schütte, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 22.09.2026, um 8:27 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 57/22
Amtsgericht Paderborn, 22.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 4888 eingetragenen RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH, Schiederstr. 94, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Rüdiger Zimmermann, Deppenhöfen 4, 34439 Willebadessen
Insolvenzverwalter: Michael Schütte, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
wird heute, am 22.09.2026, um 8:27 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 57/22
Amtsgericht Paderborn, 22.09.2026