Sicherungsmaßnahme
RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH
Steinheim
Das Amtsgericht Paderborn hat zur RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2022, Aktenzeichen 2 IN 57/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 57/22
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 4888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 57/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 4888 eingetragenen RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH, Briloner Str. 102, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Rüdiger Zimmermann, Deppenhöfen 4, 34439 Willebadessen
ist am 17.03.2022, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Michael Schütte, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 57/22
Amtsgericht Paderborn, 17.03.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 4888 eingetragenen RehaNet Sucht Gemeinnützige Besitz GmbH, Briloner Str. 102, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Rüdiger Zimmermann, Deppenhöfen 4, 34439 Willebadessen
ist am 17.03.2022, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Michael Schütte, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 57/22
Amtsgericht Paderborn, 17.03.2022