Abweisung mangels Masse
REGIUS GmbH vertr.d.d.GF Arno Wagner
Oberursel
Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der REGIUS GmbH vertr.d.d.GF Arno Wagner mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 61 IN 150/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 150/25
- Registerbezug
- Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 6544
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
61 IN 150/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der REGIUS GmbH, vertr.d.d.GF Arno Wagner, Industriestr. 4-6, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 6544), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.10.2025 sind am 23.10.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 23.10.2026
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 13.10.2025 sind am 23.10.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 23.10.2026