Sicherungsmaßnahme
Yen GmbH vertr.d.d. GF Taeyong Woo
Bad Homburg v. d.Höhe
Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur Yen GmbH vertr.d.d. GF Taeyong Woo eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 61 IN 152/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
- Aktenzeichen
- 61 IN 152/26
- Registerbezug
- Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 14039
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Alexander Pilgrim
c/0 HWW Rechtsanwälte
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 61 IN 152/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Yen GmbH vertr.d.d. GF Taeyong Woo, Louisenstrasse 148d, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14039), vertr. d.: Taeyong Woo, als GF der Yen GmbH, Forsthausstrasse 3A, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist am 03.11.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim, c/0 HWW Rechtsanwälte, Goldsteinstrasse 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069913092-0, Fax: 06991309230 bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.11.2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 03.11.2026