Sicherungsmaßnahme
Regionalverkehr Rheinland GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur Regionalverkehr Rheinland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 22/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 22/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 19248
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael Wilbert
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 19248 eingetragenen Regionalverkehr Rheinland GmbH, Mülheimer Straße 27, 53840 Troisdorf, derzeit ohne gesetzlichen Vertreter,
Geschäftszweig: Betrieb von Omnibussen
ist am 03.03.2026, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 22/26
Amtsgericht Bonn, 03.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 19248 eingetragenen Regionalverkehr Rheinland GmbH, Mülheimer Straße 27, 53840 Troisdorf, derzeit ohne gesetzlichen Vertreter,
Geschäftszweig: Betrieb von Omnibussen
ist am 03.03.2026, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 22/26
Amtsgericht Bonn, 03.03.2026