Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Regina Immobilien AG
Gotha
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Regina Immobilien AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 177 IN 253/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 253/25
- Registerbezug
- Jena, HRB 500876
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 27.05.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Grundkapital
- 50.400 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer, die Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten, Planungsleistungen für Wohn- und Gewerbeobjekte, Immobilienmakler, Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau im Bereich des Bauhauptgewerbes und der Baunebengewerbe, Finanzierungsvermittlungen, Handel mit Bausto …
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
177 IN 253/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Regina Immobilien AG, Friedrich-Jacobs-Straße 3, 99867 Gotha, vertreten durch die Vorstände Martin Nakel und Ronald Schreiber
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.04.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Gem. § 63 III 2 InsO beträgt die Vergütung des vorläufigen Verwalters regelmäßig 25% dieser Regelvergütung.
Diesem Prozentsatz entspricht die vom vorläufigen Verwalter beantragte Vergütung in Höhe von XXX EUR.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Regina Immobilien AG, Friedrich-Jacobs-Straße 3, 99867 Gotha, vertreten durch die Vorstände Martin Nakel und Ronald Schreiber
- Schuldnerin -
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.04.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Gem. § 63 III 2 InsO beträgt die Vergütung des vorläufigen Verwalters regelmäßig 25% dieser Regelvergütung.
Diesem Prozentsatz entspricht die vom vorläufigen Verwalter beantragte Vergütung in Höhe von XXX EUR.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.05.2026