Insolvenzbekanntmachung
Regina Immobilien AG
Gotha
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Regina Immobilien AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 177 IN 253/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 253/25
- Registerbezug
- Jena, HRB 500876
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 23.04.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Grundkapital
- 50.400 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer, die Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten, Planungsleistungen für Wohn- und Gewerbeobjekte, Immobilienmakler, Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau im Bereich des Bauhauptgewerbes und der Baunebengewerbe, Finanzierungsvermittlungen, Handel mit Bausto …
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Erfurt
Az.: 177 IN 253/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Regina Immobilien AG, Friedrich-Jacobs-Straße 3, 99867 Gotha, vertreten durch die Vorstände Martin Nakel und Ronald Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 500876
- Schuldnerin -
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 16.04.2026 die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung beantragt. Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme mindestens bis zum 19.05.2026.
Erfurt, 22.04.2026
Az.: 177 IN 253/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Regina Immobilien AG, Friedrich-Jacobs-Straße 3, 99867 Gotha, vertreten durch die Vorstände Martin Nakel und Ronald Schreiber
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 500876
- Schuldnerin -
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 16.04.2026 die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung beantragt. Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes durch Gläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme mindestens bis zum 19.05.2026.
Erfurt, 22.04.2026