Sicherungsmaßnahme

RED Gallery GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur RED Gallery GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2024, Aktenzeichen 67g IN 37/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 37/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 37984
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
06.02.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Susanne Riedemann
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Waren aller Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben; sie darf Dienstleistungen jeder Art ausführen, andere Unternehmen erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Erlaubnispflichtige, nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 37/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37984 eingetragenen RED Gallery GmbH, Süderstraßee 185, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Guhr,

Geschäftszweig: Handel mit Mineralien sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Waren aller Art herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben;

ist am 05.02.2024, um 18:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 37/24
Amtsgericht Hamburg, 05.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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