Forderungsprüfung
realbest GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur realbest GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 36r IN 3762/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36r IN 3762/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 152853
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 75.411 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und der Betrieb einer Online-Plattform für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien.
Veröffentlichungstext
36r IN 3762/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
realbest GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Claudio Kühn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152853
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
realbest GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Claudio Kühn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152853
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.09.2026