Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

RDSS Logistik GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur RDSS Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.01.2021, Aktenzeichen 500 IN 69/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 69/20
Registerbezug
Düsseldorf, HRB HRB 86602
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.01.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Logistikleistungen mittels Kleintransporten bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inklusive Anhänger sowie Hausmeisterdienstleistungen.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 69/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86602 eingetragenen RDSS
Logistik GmbH, Eupener Str. 13, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Ricardo Durmisevski, Eupener Straße 8, 40549
Düsseldorf

wird das Entgelt der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Natascha
Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen
Zwischensumme
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag

Gründe:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für
ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§
21, 63 InsO).

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 22.01.2021 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO
möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite
www.justiz.de.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1,
2.Hbs. InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen
werden.

500 IN 69/20
Amtsgericht Düsseldorf, 26.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten