Sicherungsmaßnahme

RB-PEGASUS GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur RB-PEGASUS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2025, Aktenzeichen 620 IN 444/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 444/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 28244
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.07.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Stefan Klever
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Schulverkehr, die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, sowie Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gem. §§ 48, 49 Personenbeförderungsgesetz (PBerfG).

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 444/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28244 eingetragenen RB-PEGASUS GmbH, Tiergartenstr. 17-19, 47053 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rosen Boaykov Syulemezov, Tiergartenstraße 17-19, 47053 Duisburg

ist am 28.07.2025, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Stefan Klever, Düsseldorfer Str. 29, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

620 IN 444/25
Amtsgericht Duisburg, 28.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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