Insolvenzbekanntmachung

RAULFS Dienstleistung GmbH vertr. d. d. GF

Gifhorn

Das Amtsgericht Gifhorn hat zur RAULFS Dienstleistung GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 35 IN 75/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 75/26
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204018
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

35 IN 75/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RAULFS Dienstleistung GmbH vertr. d. d. GF, Maybachstraße 1, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204018), vertr. d.: Sebastian Raulfs, Rotstraße 2, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf

14.09.2026.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Gesamtabgeltungsvergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter als Anspruchsinhaber und Herrn Sebastian Raulfs als Anspruchsgegner, wonach alle im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Raulfs Dienstleistung GmbH bestehenden Ansprüche, insbesondere Anfechtungsansprüche gem. § 135 InsO, ob bekannt oder unbekannt, ob geltend gemacht oder nicht, gegen Zahlung einer Vergleichssumme von EUR 6.000,00 abgegolten werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 30.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens