Eröffnung des Verfahrens

Ratswaage-Catering GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.06.2020, Aktenzeichen 340 IN 135/20 (351).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 135/20 (351)
Registerbezug
Stendal, HRB 9965
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
02.06.2020
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Magdeburg: Am 02.06.2020 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz
1-4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965),

vertreten durch:

Ulf Richter, Obere Kreisstr., 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), .
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Emmert, (im Hundertwasserhaus),
Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax: 0391/5982158,
E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5
InsO). Anmeldefrist: 10.07.2020. Gläubigerversammlung: Am Freitag, 28.08.2020,
10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg
203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über
die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in
den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten
Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Hinweis:

Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.

- 340 IN 135/20 (351) - (02.06.2020)

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme