Insolvenzbekanntmachung
Ratswaage-Catering GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Ratswaage-Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.06.2025, Aktenzeichen 340 IN 135/20 (351).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 135/20 (351)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 9965
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 20.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
340 IN 135/20 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ratswaage-Catering GmbH, Ratswaageplatz 1 - 4, 39104 Magdeburg (AG Stendal, HRB 9965), vertr. d.: Ulf Richter, Alexisbad, Obere Kreisstraße 3 c, 06493 Harzgerode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf:
Dienstag, 22.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.800,00 EUR zum Abgleich der geltend gemachten Haftungsansprüche gem. § 64 GmbHG a.F.
Soweit keine Zustimmung zum Vergleichsabschuss erteilt wird, soll die Zustimmung zur
gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erteilt
werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag vom 16.06.2025 auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 19.06.2025
Dienstag, 22.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Ulf Richter gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.800,00 EUR zum Abgleich der geltend gemachten Haftungsansprüche gem. § 64 GmbHG a.F.
Soweit keine Zustimmung zum Vergleichsabschuss erteilt wird, soll die Zustimmung zur
gerichtlichen Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer erteilt
werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der Antrag vom 16.06.2025 auf Einberufung der besonderen Gläubigerversammlung liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 19.06.2025