Forderungsprüfung
Raskopf tec GmbH
Hagen
Das Amtsgericht Hagen hat zur Raskopf tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 103 IN 168/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 168/25
- Registerbezug
- Hagen, HRB 13442
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13442 eingetragenen Raskopf tec GmbH, Volmarsteiner Straße 26, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gérard Everhard Dünn,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
103 IN 168/25
Amtsgericht Hagen, 16.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13442 eingetragenen Raskopf tec GmbH, Volmarsteiner Straße 26, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gérard Everhard Dünn,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
103 IN 168/25
Amtsgericht Hagen, 16.07.2026