Sicherungsmaßnahme
Raskopf tec GmbH
Hagen
Das Amtsgericht Hagen hat zur Raskopf tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2025, Aktenzeichen 103 IN 168/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 168/25
- Registerbezug
- Hagen, HRB 13442
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13442 eingetragenen Raskopf tec GmbH, Volmarsteiner Straße 26, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gérard Everhard Dünn,
Geschäftszweig: Erbringung von Tätigkeiten und Dienstleistungen in den Bereichen Maschinenbau pp.
ist am 29.10.2025, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Tanja Kreimer, Hauptstr. 8, 58313 Herdecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 168/25
Amtsgericht Hagen, 29.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 13442 eingetragenen Raskopf tec GmbH, Volmarsteiner Straße 26, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Gérard Everhard Dünn,
Geschäftszweig: Erbringung von Tätigkeiten und Dienstleistungen in den Bereichen Maschinenbau pp.
ist am 29.10.2025, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Tanja Kreimer, Hauptstr. 8, 58313 Herdecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 168/25
Amtsgericht Hagen, 29.10.2025