Aufhebung des Verfahrens
Rainer Marciniak-Frischebäcker GmbH
Stade
Das Amtsgericht Stade hat zur Rainer Marciniak-Frischebäcker GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 73 IN 36/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 36/19
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 100287
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
73 IN 36/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rainer Marciniak-Frischebäcker GmbH, Ohle Ring 19, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 100287), vertr. d.: 1. Raul Marciniak, Kötnerende 36, 21726 Heinbockel, (Geschäftsführer), 2. Dennis Marciniak, Mühlenweg 16, 21717 Fredenbeck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu den Vergütungsanträgen des Sachwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 09.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Bei der Vergütungsbestimmung des Sachwalters wird eine Berechnungsmasse von 642.561,59 € zugrunde gelegt. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 185 % geltend gemacht.
Bei der Vergütungsbestimmung des Insolvenzverwalters wird eine Berechnungsmasse von 264.855,79 € zugrunde gelegt. Es wird ein Zuschlag von 10 % geltend gemacht.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 20.08.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses zu den Vergütungsanträgen des Sachwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 09.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Bei der Vergütungsbestimmung des Sachwalters wird eine Berechnungsmasse von 642.561,59 € zugrunde gelegt. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 185 % geltend gemacht.
Bei der Vergütungsbestimmung des Insolvenzverwalters wird eine Berechnungsmasse von 264.855,79 € zugrunde gelegt. Es wird ein Zuschlag von 10 % geltend gemacht.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 20.08.2026