Sicherungsmaßnahme
Rainer Marciniak-Frischebäcker GmbH
Stade
Das Amtsgericht Stade hat zur Rainer Marciniak-Frischebäcker GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2019, Aktenzeichen 73 IN 36/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 36/19
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 100287
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.04.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
73 IN 36/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rainer
Marciniak-Frischebäcker GmbH, Ohle Ring 19, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB
100287), vertr. d.: 1. Raul Marciniak, Ohle Ring 19, 21684 Stade,
(Geschäftsführer), 2. Dennis Marciniak, Mühlenweg 16, 21717 Fredenbeck,
(Geschäftsführer), ist am 12.04.2019 um 14:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/
322739-0, Fax: 0421/322739-200, E-Mail: info@willmer-inso.de, Internet:
www.willmer-inso.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 12.04.2019
Marciniak-Frischebäcker GmbH, Ohle Ring 19, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB
100287), vertr. d.: 1. Raul Marciniak, Ohle Ring 19, 21684 Stade,
(Geschäftsführer), 2. Dennis Marciniak, Mühlenweg 16, 21717 Fredenbeck,
(Geschäftsführer), ist am 12.04.2019 um 14:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/
322739-0, Fax: 0421/322739-200, E-Mail: info@willmer-inso.de, Internet:
www.willmer-inso.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der
Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 12.04.2019