Sicherungsmaßnahme
Rainbow Geschenkartikel Im- & Export GmbH
Fröndenberg
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Rainbow Geschenkartikel Im- & Export GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2026, Aktenzeichen 259 IN 136/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 136/25
- Registerbezug
- Hamm, HRB 5616
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Thorsten Kapitza
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Im- und Export von Geschenkartikeln.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 136/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5616 eingetragenen Rainbow Geschenkartikel Im- & Export GmbH, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigfrid Bucher,
Geschäftszweig: der Im- und Export von Geschenkartikeln.
ist am 05.01.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 136/25
Amtsgericht Dortmund, 05.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 5616 eingetragenen Rainbow Geschenkartikel Im- & Export GmbH, Ardeyer Straße 100, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sigfrid Bucher,
Geschäftszweig: der Im- und Export von Geschenkartikeln.
ist am 05.01.2026, um 14:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 136/25
Amtsgericht Dortmund, 05.01.2026