Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Radicke Lift GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Radicke Lift GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2021, Aktenzeichen 340 IN 348/20 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 348/20 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 112623
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
13.07.2021
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren Reparatur, Service un dHandel

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 340 IN 348/20 (381). In dem Insolvenzverfahren Radicke Lift GmbH, Windmühlenstraße 30, 39126 Magdeburg, Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren Reparatur, Service und Handel (AG Stendal, HRB 112623), vertr. d.: 1. Sven Radicke, Windmühlenstraße 50, 39126 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Marcel Scholze, OT Tryppehna, Dorfstraße 33, 39291 Möckern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 12.07.2021.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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