Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Radicke Lift GmbH
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Radicke Lift GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2021, Aktenzeichen 340 IN 348/20 (381).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 348/20 (381)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 112623
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 13.07.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren Reparatur, Service un dHandel
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 340 IN 348/20 (381). In dem Insolvenzverfahren Radicke Lift GmbH, Windmühlenstraße 30, 39126 Magdeburg, Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren Reparatur, Service und Handel (AG Stendal, HRB 112623), vertr. d.: 1. Sven Radicke, Windmühlenstraße 50, 39126 Magdeburg, (Geschäftsführer), 2. Marcel Scholze, OT Tryppehna, Dorfstraße 33, 39291 Möckern, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 12.07.2021.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 12.07.2021.