Sicherungsmaßnahme

Radicke Lift GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur Radicke Lift GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2020, Aktenzeichen 340 IN 348/20 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 348/20 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 112623
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
11.12.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Lars Rühmland
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermietung von Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren Reparatur, Service un dHandel

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 348/20 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Radicke Lift GmbH, Windmühlenstraße 30, 39126 Magdeburg, Vermietung von
Baumaschinen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Hebezeuge und Gerüste aller Art, deren
Reparatur, Service und Handel (AG Stendal, HRB 112623), vertr. d.: 1. Sven
Radicke, (Geschäftsführer), 2. Marcel Scholze, (Geschäftsführer), ist am
11.12.2020 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24,
39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail:
magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Magdeburg eingesehen
werden.

Amtsgericht Magdeburg, 11.12.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten