Aufhebung des Verfahrens

RA-MICRO Hamburg GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur RA-MICRO Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 67g IN 26/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 26/23
Registerbezug
Hamburg, HRB 86443
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Verwertung von Vertriebsrechten, insbesondere für juristische und Diktat-Software und der Handel mit EDV-Anlagen. Weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Kanzleiorganisation für Rechtsanwälte und Notare, Vertrieb und Herstellung von Software, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 26/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86443 eingetragenen RA-MICRO Hamburg GmbH, Bergedorfer Straße 131, 21029 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alex Marcel Behnke,

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 26/23
Amtsgericht Hamburg, 07.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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