Vergütungsfestsetzung
RA-MICRO Hamburg GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur RA-MICRO Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 67g IN 26/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 26/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 86443
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 27.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwertung von Vertriebsrechten, insbesondere für juristische und Diktat-Software und der Handel mit EDV-Anlagen. Weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Kanzleiorganisation für Rechtsanwälte und Notare, Vertrieb und Herstellung von Software, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86443 eingetragenen RA-MICRO Hamburg GmbH, Bergedorfer Straße 131, 21029 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alex Marcel Behnke,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 334.662,64 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 133.164,50 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 26/23
Amtsgericht Hamburg, 27.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86443 eingetragenen RA-MICRO Hamburg GmbH, Bergedorfer Straße 131, 21029 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alex Marcel Behnke,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 334.662,64 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 133.164,50 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 26/23
Amtsgericht Hamburg, 27.03.2026