Forderungsprüfung
R-SEC GmbH
Sinzing
Das Amtsgericht Regensburg hat zur R-SEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2025, Aktenzeichen 2 IN 55/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 55/22
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 17795
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 55/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R-SEC GmbH, Kirchplatz 2, 93161 Sinzing, vertreten durch den Geschäftsführer Bognar Robert
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17795
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
R-SEC GmbH, Kirchplatz 2, 93161 Sinzing, vertreten durch den Geschäftsführer Bognar Robert
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17795
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2025