Forderungsprüfung
R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 903 IN 64/24 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 64/24 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 120961
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
903 IN 64/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei, Andreas-Haselbacher-Straße 61-65, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 120961), vertr. d.: 1. Samir Terzija, Hauptstraße 10 B, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Nermin Skenderi, Gartenstraße 7, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.09.2026