Insolvenzbekanntmachung
R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.11.2024, Aktenzeichen 903 IN 64/24 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 903 IN 64/24 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 120961
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
903 IN 64/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. Böhning GmbH Dachdecker- und Bauklempnerei, Andreas-Haselbacher-Straße 61-65, 30900 Wedemark (AG Hannover, HRB 120961), vertr. d.: 1. Samir Terzija, Hauptstraße 10 B, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Nermin Skenderi, Gartenstraße 7, 30851 Langenhagen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 27.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung der von dem Insolvenzverwalter am 11./14.10.2024 abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung mit der ehemaligen Gesellschafterin, wonach zur Abgeltung insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Höhe eines Nominalbetrages von 22.500,00 € sowie aller sonstigen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Betracht kommenden Ansprüche ein Betrag von 10.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.11.2024
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 27.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung der von dem Insolvenzverwalter am 11./14.10.2024 abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung mit der ehemaligen Gesellschafterin, wonach zur Abgeltung insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Höhe eines Nominalbetrages von 22.500,00 € sowie aller sonstigen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren in Betracht kommenden Ansprüche ein Betrag von 10.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt wird.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.11.2024