Sicherungsmaßnahme
PWU Planungsgesellschaft mbH Wasser- und Umwelttechnik
Magdeburg
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur PWU Planungsgesellschaft mbH Wasser- und Umwelttechnik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.02.2021, Aktenzeichen 340 IN 50/21 (361).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 50/21 (361)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 101019
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 22.02.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Udo Müller
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
340 IN 50/21 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PWU
Planungsgesellschaft mbH Wasser- und Umwelttechnik, Goethestraße 43, 39108
Magdeburg (AG Stendal, HRB 101019), vertr. d.: 1. Dr. Richard Rohlfing,
(Geschäftsführer), 2. Dr. Johannes Müller-Schaper, (Geschäftsführer), ist am
22.02.2021 um 14.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg
265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/ 5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail:
magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.
Amtsgericht Magdeburg, 22.02.2021
Planungsgesellschaft mbH Wasser- und Umwelttechnik, Goethestraße 43, 39108
Magdeburg (AG Stendal, HRB 101019), vertr. d.: 1. Dr. Richard Rohlfing,
(Geschäftsführer), 2. Dr. Johannes Müller-Schaper, (Geschäftsführer), ist am
22.02.2021 um 14.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg
265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/ 5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail:
magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.
Amtsgericht Magdeburg, 22.02.2021