Sicherungsmaßnahme

PTXRE GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur PTXRE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 472/26 P-17-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 472/26 P-17-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136717
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Frankfurt am Main
03.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 472/26 P-17-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

PTXRE GmbH, Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136717),
vertreten durch:
1. Peter Bigelmaier, (Geschäftsführer),
2. Jose Martinez, (Geschäftsführer),
3. Piotr Bienkowski, (Geschäftsführer),
4. Sascha Baran, (Geschäftsführer),
5. Patrick Marinoff, (Geschäftsführer),

wird dem Insolvenzverwalter gestattet, den folgenden Betrag gemäß § 4 Absatz 3 InsVV als besondere Auslagen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen des vorläufigen Sachwalters und des vorläufigen Gläubigerausschusses der Masse zu entnehmen:

besondere Auslagen: €
besondere Auslagen: €
Summe: €

Gründe:

Mit Schreiben vom 28.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter, den für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 01.01.2027 fälligen Versicherungsbeitrag der Masse entnehmen zu dürfen.

Dem Antrag war gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 InsVV stattzugeben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

AG FFM 03.09.26

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens