Sicherungsmaßnahme

PT Personaldienstleistungen GmbH

Rüsselsheim

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur PT Personaldienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 9 IN 393/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 393/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 100520
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Stephan Schlegel
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Datenschutz, Reinigung, Transport bis 3,5 t, Arbeitnehmerüberlassung und Personaldienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 393/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PT Personaldienstleistungen GmbH, Walter-Flex-Straße 64, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 100520), vertr. d.: Jara Hawash, Hessenring 15, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführerin), ist am 09.06.2026 um 09:30 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 09.06.2026
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